Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit
Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates
Wahlergebnisse vom März 2010

Aus der Satzung der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Freiburg:

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates nehmen diese Aufgabe aufgrund ihrer in Taufe und Firmung gegebenen Sendung wahr. Zusammen mit dem Pfarrer als dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Seelsorger gestalten die Pfarrgemeinderäte das Leben der Seelsorgeeinheit mit ihren Pfarrgemeinden, tragen Sorge für die Glieder der Gemeinde, entdecken und fördern deren Charismen und bringen die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck.

Die Arbeit der Pfarrgemeinderäte soll von gegenseitigem Vertrauen getragen sein. Sie setzt Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit voraus. Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte sollen sich um Gemeinschaft im Glauben und um religiöse Bildung bemühen.